Erste Förderrichtlinie, die Männerschutzeinrichtungen fördert
Der Freistaat Sachsen ist das erste Bundesland, welches die Förderung von Männerschutzeinrichtungen als Fördergegenstand aufnimmt. Eine kontinuierliche Förderung von Männerschutzwohnungen wird somit möglich. Zuvor wurden die drei bestehenden Männerschutzeinrichtungen in Sachsen evaluiert. Weitere Infos finden Sie hier: