Stellungnahme zum ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz
Jena, 07.09.2023
Im Thüringer Landtag (Sozialausschuss) geht es heute um einen wichtigen Gesetzentwurf. Konkret geht es um das „erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz“ Darin geregelt ist auch der Gewaltschutz. Mit dem Gesetzentwurf kämen einige deutliche Verbesserungen für gewaltbetroffene Menschen in Thüringen und auch für Einrichtungen, die im Gewaltschutz tätig sind. Besonders freut uns, dass der Entwurf auch die Perspektive männlicher Betroffener von häuslicher Gewalt berücksichtigt, denn im Entwurf sind auch Schutzwohnungen für „nicht weibliche“ Personen enthalten.
Wir wurden im Vorfeld um eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf von rot-rot-grün gebeten. Hier können Sie nachlesen, zu welcher Einschätzung wir kommen und wo wir Nachbesserungsbedarf sehen:
Schriftliche Stellungnahme Gesetzentwurf Thüringer Chancengleichheitsfördersetz